Zwangsversteigerungen im Landkreis Bad Kissingen
Im Landkreis Bad Kissingen sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Landkreis Bad Kissingen
- land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, Sonstiges, Einfamilienhaus7. Oktober 2026land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, Sonstiges, Einfamilienhaus in Ebenhausen97714 EbenhausenAmtsgericht Schweinfurt320.000 €
- Sonstiges14. Oktober 2026Sonstiges in Bad Kissingen97688 Bad KissingenAmtsgericht Schweinfurt542.000 €
- unbebautes Grundstück9. November 2026unbebautes Grundstück in Bad Kissingen97688 Bad KissingenAmtsgericht Schweinfurt272.000 €
- Mehrfamilienhaus, Garage, unbebautes Grundstück16. November 2026Mehrfamilienhaus, Garage, unbebautes Grundstück in Poppenroth97688 PoppenrothAmtsgericht Schweinfurt550.200 €
- Einfamilienhaus, Sonstiges25. November 2026Einfamilienhaus, Sonstiges in Geroda97779 GerodaAmtsgericht Schweinfurt46.900 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Landkreis Bad Kissingen
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Landkreis Bad Kissingen?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Landkreis Bad Kissingen 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Landkreis Bad Kissingen?
Der nächste Termin ist am 7. Oktober 2026 um 09:00: land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, Sonstiges, Einfamilienhaus in Ebenhausen, Amtsgericht Schweinfurt.
Welche Amtsgerichte sind im Landkreis Bad Kissingen zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Schweinfurt. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Landkreis Bad Kissingen?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 320.000 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.